Leistungen nach BauKG – lt. Gesetz Bauherrenverpflichtung


Das BauKG wendet sich nach dem Verursacherprinzip primär an den Bauherrn. Ziel des BauKG ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination der Tätigkeiten und der Schutzmaßnahmen zu sichern. Die Koordination umfasst Planung und Bauvorbereitung, aber auch die Durchführung der Bauarbeiten.
Der Planungskoordinator koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch den Planer, arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus, stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen und achtet darauf, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage vom Bauherrn bzw. Projektleiter berücksichtigt werden – durch Aufnahme der geplanten Maßnahmen in den Vertrag.
Der Baustellenkoordinator koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung, die Umsetzung der geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung, passt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage den Änderungen der Praxis an, organisiert zwischen den bauausführenden Unternehmen die Zusammenarbeit und die Koordination und achtet darauf, dass die bauausführenden Unternehmen die Grundsätze der Gefahrenverhütung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anwenden.